Ein Kostenvoranschlag (Reparaturersteinschätzung) macht auch nur bis zu einer Schadenhöhe von 700,00 EUR Sinn. Denn bei allen Schäden, die darüber liegen, empfehlen wir Ihnen, schon zu Ihrer eigenen Beweissicherung ein ordentliches Kfz-Schadengutachten. Natürlich können wir Ihnen dieses auch zu fairen Konditionen anbieten. Bei unverschuldeten Unfallschäden rechnet der Kfz-Sachverständige seine Gebühren mit der gegnerischen Versicherung ab. Ihnen entstehen dadurch keine Kosten. Nutzen Sie Ihren Rechtsanspruch im Falle eines unverschuldeten Unfalls: Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter unabhängiger KFZ-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten! Nähere Informationen unter: info@plhak.com