Ein Kostenvoranschlag (Reparaturersteinschätzung) macht auch nur bis zu einer Schadenhöhe von 700,00 EUR Sinn. Denn bei allen Schäden, die darüber liegen, empfehlen wir Ihnen, schon zu Ihrer eigenen Beweissicherung ein ordentliches Kfz-Schadengutachten. Natürlich können wir Ihnen dieses auch zu fairen Konditionen anbieten. Bei unverschuldeten Unfallschäden rechnet der Kfz-Sachverständige mit der gegnerischen Versicherung ab.Nähere Informationen unter: info@plhak.com Zähler von www.Zugriffszähler-Besucherzähler.de